Kündigungsgrund Au-pair-Vertrag
Einer der Gründe, die die Kündigung eines Mietvertrags ermöglichen, ist die Anmeldung von „Eigenbedarf“. Benötigen Vermieter Räumlichkeiten wieder für sich, ihre Familienangehörigen oder Angehörige ihres Haushalts, müssen ihre Mieter ausziehen.
Angehörige des Haushalts sind neben Familienmitgliedern beispielsweise Hausgehilfen oder Pflegekräfte, wenn sie auf Dauer mit dem Vermieter in der Hausgemeinschaft zusammenleben.
Au-pair-Mädchen fielen bisher nicht unter diese Definition. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil kürzlich bestätigt, dass „Eigenbedarf“ auch vorliegen kann, wenn die Wohnung für eine Betreuungsperson benötigt wird, die nicht dem Haushalt des Vermieters angehört.
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