Gelangensbestätigung erneut verschoben
Diese Frist für die Gelangensbestätigung wurde erneut verlängert.
Als Nachweis für die Nichterhebung von Umsatzsteuer bei Lieferungen innerhalb der EU wurde die sogenannte Gelangensbestätigung entworfen. Sie sollte ab 01.07.2012 Vorschrift werden. Deren erstmalige Geltung wurde bis 01.01.2013 verschoben. Diese Frist wurde nun erneut bis 01.07.2013 verlängert.
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