Vortragsreihe Recht und Steuern (1. Halbjahr 2011)
Auch im 1. Halbjahr 2011 setzen wir unsere Vortragsreihe gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle mit vier Themen aus der täglichen Rechts- und Steuerpraxis fort.
Die Schwerpunkte sind:
- steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Entwicklungen bei der Selbstanzeige
- Vermögenssicherung (asset protection) bei Haftungsgefahren
- vermeidbare Fehler bei Kündigung eines Arbeitsvertrages und Irrtümer im Arbeitsrecht
- Streit zwischen GmbH-Gesellschaftern und steuerliche Konsequenzen gesellschaftsvertraglicher Abfindungsregelungen
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei.
Alle Vorträge dauern ca. 60–90 Minuten und beginnen um 18.00 Uhr in den Kanzleiräumen der Rechtsanwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle in Bonn:
53225 Bonn
Im Anschluss an jede Vortragsveranstaltung laden wir Sie bei einem Umtrunk in unseren Kanzleiräumen zum weiteren Gespräch und Austausch herzlich ein.
Anmeldung wird erbeten:
- per Anmeldebogen
- oder telefonisch unter 0228/40094-201 (Frau Reuter)
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Vorträge im Einzelnen:
1. Vortrag: 13.04.2011, 18:00 Uhr
Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Entwicklungen zur Selbstanzeige sowie steuerliche Auswirkungen der Selbstanzeige
Referenten:
RA Prof. Dr. Volkmar Mehle
Fachanwalt für Strafrecht
StB Jörg Schiewe
Die Aktivität der Steuerbehörden in Deutschland ist ungebremst, um Steuerhinterziehungen aufzuspüren und nicht gezahlte Steuern nachzufordern. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren den Ankauf von Daten-CDs mit Informationen über potenzielle Steuerhinterzieher legalisiert, der
Gesetzgeber setzt seinerseits an, durch die beabsichtigten, erheblichen Beschränkungen bei der Selbstanzeige die strafrechtlichen Sanktionen für die Steuerhinterziehung zu erhöhen.
Der strafrechtliche Vortrag an diesem Abend wird sich daher mit der geänderten Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und BGH zu den strafrechtlichen Konsequenzen einer (missglückten) Selbstanzeige befassen sowie den Planungen des Gesetzgebers zur Beschneidung der strafbefreienden Selbstanzeige.
Im steuerlichen Teil des Vortragsabends wird es um die steuerlichen Kosten der Selbstanzeige im Vergleich zur Besteuerung des Vermögens im Ausland gehen. Dargestellt wird auch eine grundsätzliche Besteuerung von Kapitalerträgen am Beispiel Deutschland und Schweiz.
2. Vortrag: 11.05.2011, 18:00 Uhr
„Asset Protection“: Vermögenssicherung bei Haftungsinanspruchnahme aus insolvenzrechtlicher, steuerrechtlicher und familien-/erbrechtlicher Sicht
Referenten:
RA und WP Dr. Christian Frystatzki
Fachanwalt für Insolvenzrecht,
Fachanwalt für Steuerrecht
RA Klaus Gladischefski
Fachanwalt für Familienrecht,
Fachanwalt für Erbrecht
Die Haftungsgefahren für Unternehmer nehmen laufend zu. Die gesellschaftsrechtlichen Haftungsbeschränkungen von Kapitalgesellschaften bieten dabei nur unvollkommenen Schutz, da die Haftungstatbestände für die persönliche Haftung des Managements ausgedehnt werden und die Gesellschafter oftmals persönliche Sicherheiten für die Gesellschaft gegeben haben.
Es gibt praktisch kaum eine GmbH-Insolvenz, in der der Insolvenzverwalter nicht auch auf die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer zugreift. In vielen Fällen führt dies auch zu deren persönlicher Insolvenz. Insofern ist es ein legitimes Interesse dieses Personenkreises, sein Privatvermögen rechtzeitig gegen einen solchen Zugriff zu schützen. Hierbei ist es jedoch geboten, eine Vielzahl von Fallstricken im Schnittpunkt von Insolvenzrecht, Steuerrecht sowie Familien- und Erbrecht zu beachten.
Die Vorträge der Referenten an diesem Vortragsabend werden Gestaltungsmöglichkeiten unter insbesondere familienrechtlichen und erbrechtlichen Gesichtspunkten vorstellen und die Beständigkeit dieser Vereinbarungen im Falle der Insolvenz bzw. der Haftungsinanspruchnahme des Unternehmers beleuchten.
3. Vortrag: 08.06.2011, 18:00 Uhr
Formale Rechtsprobleme bei der Kündigung
Referent:
RA Manfred Becker
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Irrtümer im Arbeitsrecht
Referentin:
RAin Franziska Büchel
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Bei vielen Kündigungen kommt es schon gar nicht zur materiellen Prüfung des Kündigungsgrundes, weil formale Erfordernisse nicht eingehalten sind oder weil die Unwirksamkeitsgründe nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden. Der Vortrag befasst sich mit vermeidbaren Fehlern sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht.
I. Kündigungserklärung
- 1. Schriftform
- 2. Inhalt
- 3. Fristen
II. Vertretung bei Kündigung
III. Zugang
- 1. Aushändigung
- 2. Zustellung
- 3. Zugangsvereitelung
IV. Erfordernis der Klageerhebung zur Wahrung der Rechtsposition
In der Arbeitsrechtspraxis sind immer wieder ähnliche Fragen festzustellen, die auf offenbar nicht auszurottende Irrtümer zurückgehen. Als Beispiele seien angeführt:
- Wird eine Befristung unwirksam, wenn die Arbeitnehmerin schwanger wird?
- Kann der Arbeitgeber kündigen, während der Arbeitnehmer krank ist?
- Hat der Arbeitnehmer bei Kündigung durch den Arbeitgeber einen gesetzlichen Abfindungsanspruch?
Der Vortrag stellt diese und weitere Fragestellungen vor und versucht einen Beitrag zur Ausrottung der Irrtümer zu liefern.
4. Vortrag: 06.07.2011, 18:00 Uhr
Vorgehen bei streitigen Auseinandersetzung zwischen GmbH-Gesellschaftern sowie gesellschaftsvertragliche Abfindungsregelung und ihre steuerlichen Konsequenzen
Referenten:
RA Matthias Arens
Fachanwalt für Steuerrecht
StB und WP Bernd Kurka
Nach wie vor ist die GmbH die beliebteste Gesellschaftsform, häufig sind ihre Gesellschafter im Unternehmen selbst tätig und die wirtschaftliche Existenz hängt mit von der Gesellschafterstellung ab. Kommt es zu einem Konflikt mit dem oder den Mitgesellschaftern, stellt sich schnell die Frage, ob im Wege von Verhandlungen ein Kompromiss gesucht werden sollte oder ob ein (gegebenenfalls auch gerichtlicher) Streit geführt werden muss. Dargestellt werden die typischen Konfliktfelder wie die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers oder die streitige Abhaltung einer Gesellschafterversammlung.
Als weiterer Punkt werden Möglichkeiten zur zwangsweisen Beendigung einer Gesellschafterstellung bzw. die wirtschaftliche Schwächung einer Gesellschafterposition behandelt.
Da Gesellschafterstreite oft mit der Aufgabe einer Gesellschaftsbeteiligung enden, werden in dem steuerlichen Vortrag die gesellschaftsvertraglichen Abfindungsregelungen und ihre steuerlichen Konsequenzen behandelt. Abfindungsregelungen im Gesellschaftsvertrag führen je nach Ausgestaltung und Gesellschaftsform zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen insbesondere im Ertragsteuerrecht oder auch im Erbschaftsteuerrecht, so dass diese von Anfang an zu bedenken sind.
