Lieferzeitpunkt zwingend anzugeben
Nach einem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofes ist eine Rechnung nur dann ordnungsgemäß ausgestellt, wenn der Lieferzeitpunkt angegeben ist. Das gilt selbst dann, wenn das Rechnungsdatum mit dem Zeitpunkt der Lieferung übereinstimmt. Nur bei Kleinbetragsrechnungen unter 150€ gilt die Regelung nicht.
Abzug als Vorsteuer:
Diese Klarstellung sollten Unternehmer nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich mangelhafte Rechnungen neu ausstellen lassen. Die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer kann nämlich nur dann von der eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen werden, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
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