Liquidität dank Istversteuerung
Unternehmer, die im vorangegangenen Jahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 500.000€ erzielt haben, können ihre Umsatzsteuer auf Antrag erst bei Zahlungseingang des Kunden ans Finanzamt abführen.
Damit soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Die Umsatzgrenze wurde durch das im Juni verabschiedete Bürgerentlastungsgesetz verdoppelt, die Regelung soll aber Ende 2011 wieder auslaufen.
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